Der Genossenschaftsanteil
ZEICHNUNG/BEITRITT
Man tritt durch Zeichnung eines Genossenschaftsanteils der Genossenschaft bei und wird dadurch Mitglied. Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für den Abschluss eines Dauernutzungsvertrags (Mietvertrag). Danach können weitere Anteile gezeichnet werden. Der Wert eines Anteils beträgt
500 Euro.
Bei der Aufnahme ist zusätzlich ein einmaliges Eintrittsgeld von
20 Euro
zu zahlen.
Jeder Anteil ist sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann die Einzahlung in Raten zulassen. Die Höhe der ersten Rate beträgt 50 Euro und die der folgenden Raten jeweils 25 Euro.
VERZINSUNG
Auf den Genossenschaftsanteil wird zurzeit eine Dividende von
4 %
gezahlt. Somit stellt er eine attraktive Geldanlage dar. Zur Berechnung der Dividende wird das Guthaben, das zum 01.01. eines Jahres auf dem Mitgliedskonto ausgewiesen wurde, herangezogen.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt nach der Mitgliederversammlung, d. h. in der Mitte des Jahres. Beispiel:
Einzahlung des Genossenschaftsanteils im Jahre 2005
Vorliegen des dividendenberechtigten Guthabens zum 01.01.2006
Auszahlung der Dividende, nach Feststellung des Bilanzergebnisses durch die Mitgliederversammlung, etwa zum 30.06.2006
Danach erfolgt die Dividendenzahlung jährlich nach der Mitgliederversammlung.
KÜNDIGUNG
Die Kündigung des Genossenschaftsanteils ist nur zum 31.12. jeden Jahres möglich. Der Genossenschaftsanteil ist dann noch 1 Jahr gebunden und wird nach der Mitgliederversammlung zur Mitte des darauf folgenden Jahres ausgezahlt. Beispiel:
Die Kündigung erfolgt am 15.09.2006.
Die Laufzeit der Kündigungsfrist von 1 Jahr beginnt am 31.12.2006.
Die Kündigung tritt am 31.12.2007 in Kraft.
Die Auszahlung des frei gewordenen Geschäftsguthabens erfolgt dann etwa zum 30.06.2008.
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